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Weitere Informationen zu Sicherheitskennzeichen

Rettungszeichen sind Sicherheitszeichen, die Flucht- und Rettungswege oder Notausgänge kenntlichmachen und auf Erste-Hilfe-Einrichtungen hinweisen. Im Betrieb ohne Sicherheitsbeleuchtung müssen Rettungszeichen langnachleuchten ausgestattet werden. Dadurch wird gewährleitstet, dass sie auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich nachleuchten und dadurch noch sicher erkannt werden können.

Brandschutzzeichen sind Sicherheitszeichen, die auf Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen und das Verhalten im Notfall hinweisen. Sie kommen laut ASR A1.3 dann zum Einsatz, wenn Risiken für die Sicherheit und Gesundheit nicht auf anderem Wege verhindert oder hinreichend verringert werden können. Es gilt zu beachten, dass Brandschutzzeichen in Betrieben ohne Sicherheitsbeleuchtung langnachleuchtend ausgestattet sein müssen.

Die Sicherheitskennzeichen sind deutlich erkennbar, dauerhaft und in geeigneter Grösse einzusetzen. Dabei muss die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit Behinderung die Zeichen ohne Hilfe und zusätzliche Anstrengung erkennen können. Besonders in lang gestreckten Räumen sollen Rettungszeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein. In diesem Fall empfiehlt sich die Verwendung von Fahnenschilder und Winkelschilder.

Die extra breite Lichtkante der langnachleuchtenden HIGHLIGHT Schilder trägt zu einer noch besseren Wahrnehmung der Rettungszeichen und Brandschutzzeichen bei. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ist die Sicherheitsfarbe von Brandschutzzeichen und Rettungszeichen nicht mehr ausreichen zu erkennen. Daher haben alle Brandschutzzeichen mit der Einführung der DIN EN ISO 7010 als Erkennungsmerkmal das Flammensymbol zu Abgrenzung von anderen Sicherheitszeichen erhalten. So können langnachleuchtende Sicherheitszeichen und Brandschutzzeichen auch bei Ausfall der Beleuchtung noch eindeutig als Sicherheitskennzeichen und Brandschutzzeichen erkannt werden.

Verwenden Sie einheitliche Beschilderungen nach neuer Arbeitsstättenregel ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010! Im Arbeitsstättenrecht gelten kein Bestandsschutz und auch keine Übergangsregelungen. Werden neue Arbeitsstättenregeln bekanntgemacht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit einer erneuten Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die bisherigen Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiterhin ausreichen oder ob nachgerüstet werden muss.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es schweizer Normen?

Ja. Alle kennzeichnen müssen nach Schweizer Normen aufgehängt werden. Es gibt auch unterschiedliche. Alle Kennzeichen im Shop sind nach schweizer Normen ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 und können problemlos montiert werden.

Wann müssen die Kennzeichen langnachleuchtend sein?

Sobald es im Betrieb keine Sicherheitsbeleuchtung gibt, müssen alle Kennzeichen langnachleuchtend ausgestattet sein. Dies dient dazu, dass man die Sicherheitszeichen in der Dunkelheit gut erkennen kann.

Darf man neue und alte Symbole mischen?

Eine Mischung von neuen und alten Symbole in einem Betrieb ist nicht erlaubt. Sollte der Betrieb noch nach ältere Versionen von Sicherheitskennzeichen im Betrieb einsetzten, dürfen Ergänzungen mit dem alten Symbol montiert werden. Bei einem Neubau dürfen jedoch keine alte Symbole zum Einsatz kommen.

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